
Corona-Virus FAQ
Liebe Beschäftigte,
gesetzliche Betreuende und Angehörige,
wir möchten Sie an dieser Stelle informieren, dass am 05.02.2021 eine neue Coronatestungsverordnung (CoronaTestVO) des Landes NRW veröffentlicht wurde, aus der sich neue Regelungen und Maßnahmen für unsere Werkstätten ergeben.
Wenn Sie unsere Werkstätten besuchen möchten, melden Sie sich bitte am Empfang zur Testung und zum Kurzscreening an. Alternativ können Sie einen Nachweis über ein negatives Testergebnis erbringen, das nicht älter als 72 Std. zurückliegt und dies am Empfang vorweisen. In dem Falle erfolgt keine Testung.
Alle weiteren relevanten Maßgaben können Sie dem nebenstehenden Informationsblatt entnehmen.
Darüber hinaus bitten wir Sie um Ihre Mithilfe und Unterstützung im Hinblick auf die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen in unseren Werkstätten. Diese sind Voraussetzung dafür, dass die Alexianer Werkstätten weiterhin geöffnet bleiben dürfen.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen können Sie unserem „Aktionsplan gegen Infektionen“ entnehmen. Weitere lokale Maßnahmen werden Ihnen in den Gruppenbesprechungen vor Ort mitgeteilt.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner*innen in den Werkstätten zur Verfügung.

Adam Blana
T 02203 36911-2654
a.blana@alexianer.de

Larina Koch
T 02203 36911-2654
l.koch@alexianer.de
Im Falle einer Schließung auf Anordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales gelten folgende Antworten:
Ist mein Werkstattplatz sicher?
Wird mein Lohn weitergezahlt?
Ja, Sie erhalten weiterhin Ihren Lohn, Übergangs- oder Ausbildungsgeld. Die Auszahlung erfolgt wie gewohnt am letzten Werktag des Monats. Die Abrechnungen werden Ihnen postalisch zugestellt.
Muss ich jetzt eine Krankmeldung einreichen?
Behält mein Jobticket seine Gültigkeit
Ich bin im Berufsbildungsbereich (BBB). Ist der Wechsel in den Arbeitsbereich (AB) gefährdet?
Allgemeine Informationen
Was ist zu tun, wenn ich Erkältungssymptome zeige?
Treten neben den oben erwähnten Symptomen weitere Krankheitszeichen wie Fieber und fehlendes Geschmacksempfinden auf, ist natürlich ebenfalls ein Arzt aufzusuchen. Sofern der Arzt Ihnen bescheinigt, dass es sich um eine normale Erkältungskrankheit handelt, wird er Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, die Sie Ihrem Vorgesetzen vorlegen.
Was ist, wenn ich aus einem Risikogebiet nach NRW einreise?
*Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für die Einreise aus Großbritannien und Südafrika aktuell andere Regeln gelten. Ebenso kann es stetig zu Anpassungen in den Quarantäneregelungen der einzelnen Bundesländer kommen. Bitte Informieren Sie sich daher sicherheitshalber immer bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.