
Corona-Virus FAQ – aktuelle Informationen
Liebe Beschäftigte,
Liebe Mitarbeiter*innen,
sehr geehrte Betreuende und Angehörige,
sehr geehrte Besucher*innen,
angesichts der aktuellen Ereignisse möchten wir Sie über folgende Entwicklungen in unseren Werkstätten informieren:
Nachdem allen Beschäftigten und Mitarbeitenden der Alexianer Werkstätten eine Corona-Schutzimpfung angeboten werden konnte, sind mittlerweile rund 90% zweifach geimpft.
Wenn Sie unsere Werkstätten besuchen möchten, sind wir gemäß aktuell gültiger Corona-Test- und Quarantäneverordnung nach wie vor verpflichtet, ein Kurzscreening inklusive Testung mittels Antigen-Schnelltest bei Ihnen durchzuführen. Bitte melden Sie sich dazu am Empfang. Alternativ können Sie einen Nachweis über Ihre vollständige Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis erbringen, das nicht älter als 24 Std. zurückliegt und dies am Empfang vorweisen. In dem Falle erfolgt keine Testung.
Darüber hinaus bitten wir Sie um Ihre Mithilfe und Unterstützung im Hinblick auf die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen in unseren Werkstätten. Diese sind Voraussetzung dafür, dass die Alexianer Werkstätten weiterhin geöffnet bleiben dürfen.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen können Sie unserem „Aktionsplan gegen Infektionen“ entnehmen. Weitere lokale Maßnahmen werden Ihnen in unseren Werkstätten vor Ort mitgeteilt.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner*innen in den Werkstätten zur Verfügung.

Adam Blana
T 02203 36911-2654
a.blana@alexianer.de

Larina Koch
T 02203 36911-2654
l.koch@alexianer.de
Im Falle einer Schließung auf Anordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales gelten folgende Antworten:
Ist mein Werkstattplatz sicher?
Wird mein Lohn weitergezahlt?
Ja, Sie erhalten weiterhin Ihren Lohn, Übergangs- oder Ausbildungsgeld. Die Auszahlung erfolgt wie gewohnt am letzten Werktag des Monats. Die Abrechnungen werden Ihnen postalisch zugestellt.
Muss ich jetzt eine Krankmeldung einreichen?
Behält mein Jobticket seine Gültigkeit
Ich bin im Berufsbildungsbereich (BBB). Ist der Wechsel in den Arbeitsbereich (AB) gefährdet?
Allgemeine Informationen
Was ist zu tun, wenn ich Erkältungssymptome zeige?
Treten neben den oben erwähnten Symptomen weitere Krankheitszeichen wie Fieber und fehlendes Geschmacksempfinden auf, ist natürlich ebenfalls ein Arzt aufzusuchen. Sofern der Arzt Ihnen bescheinigt, dass es sich um eine normale Erkältungskrankheit handelt, wird er Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, die Sie Ihrem Vorgesetzen vorlegen.
Was ist, wenn ich aus einem Risikogebiet nach NRW einreise?
*Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für die Einreise aus Großbritannien und Südafrika aktuell andere Regeln gelten. Ebenso kann es stetig zu Anpassungen in den Quarantäneregelungen der einzelnen Bundesländer kommen. Bitte Informieren Sie sich daher sicherheitshalber immer bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.