WERKSTÄTTEN MÜNSTER

PRODUKTION
Vielfalt ist unser Standard
Sie sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Partner im Bereich Handwerk, Dienstleistung oder Gestaltung?
Sprechen Sie uns an und wir beraten Sie über unser breites Angebot. Oder fordern uns mit Ihrem Auftrag und wir stellen unsere Flexibilität unter Beweis. Wir machen viel mehr möglich, als Sie sich vorstellen können!

HANDWERK
Im Rahmen des Handwerks bieten wir Ihnen folgendes Angebot:
/// Tischlerei
/// Schlosserei
/// Garten- und Landschaftsbau
/// Gärtnerei, Floristik, Pflanzenzucht
/// Hausmeister-DienstleistungenTECHNISCHE DIENSTLEISTUNGEN
Im Rahmen der technischen Dienstleistungen bieten wir Ihnen folgendes Angebot:
/// DGUV V3-Prüfung (= Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte)
/// PC-Werkstatt
/// Digitale ArchivierungAKTEN- UND DATENVERNICHTUNG
Im Rahmen der technischen Akten- und Datenvernichtung bieten wir Ihnen folgendes Angebot:
/// modernste Technik
/// sorgsamer Umgang mit persönlichen Informationen
/// verschlossene Datenbehälter
/// regelmäßige Aktenvernichtung
/// endgültige Entsorgung
/// weitere Informationen: Tel. 0251 131079 25471DIENSTLEISTUNGEN
Im Bereich der Dienstleistungen bieten wir Ihnen Möglichkeiten in folgenden Bereichen:
/// Konfektionierung
/// Abfüllung
/// Etikettieren
/// Verpackung unter Reinraumbedingungen
/// HausmeisterdienstleistungenAGENTUR
Im Bereich Agentur bieten wir Ihnen Möglichkeiten in folgenden Bereichen:
/// Grafikdesign
/// Herstellen von Druckvorlagen
/// Versandaufträge / Lettershop
/// Papierweiterverarbeitung
/// Website-Pflege von Content Management Systemen (CMS)
/// Digitaldruck
/// Werbetechnik
/// Give-aways
/// GeschenkartikelIhr Vorteil: Die Ausgleichsabgabe
Unser Plus: Die Anrechnung von Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen auf die Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber, die zur Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können ihre Zahlungspflicht ganz oder teilweise auch dadurch erfüllen, dass sie anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder Blindenwerkstätten Aufträge erteilen. 50% der in den Aufträgen enthaltenen Arbeitsleistung kann von der zu zahlenden Ausgleichsabgabe abgesetzt werden (§140 SGB IX).
Die Höhe der Arbeitsleistung und das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen werden auf jeder Rechnung von der Werkstatt ausgewiesen. Die Anrechnung kann nur innerhalb des Jahres erfolgen, in dem die Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsabgabe entsteht. Da Aufträge zum Teil erst im Folgejahr in Rechnung gestellt und bezahlt werden, werden auch noch die bis zum 31.03. des Folgejahres beglichenen Beträge berücksichtigt. Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber können die Arbeitsleistung um den Mehrwertsteuersatz erhöhen.
Datenschutz ist uns wichtig
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