Teilhabe durch Kooperation fördern

Was sind betriebsintegrierte Arbeitsplätze?
- Beschäftigte der Alexianer Werkstätten GmbH arbeiten in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes
- Sie bleiben formal Beschäftigte der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- Begleitung, Entlohnung und Versicherung erfolgt über die Werkstatt
- Einsatz ist in nahezu jeder Branche möglich
- Individuelle Einsatzmöglichkeiten, z. B. tageweise im Betrieb und tageweise in der Werkstatt
Aktuelle Stellenangebote
Personenbeförderung
Personenbeförderung in Pulheim
Verpackung von Motorenteilen
Verpackung von Motorenteilen in Köln-Kalk
Produktion von Kunstoffspritzgussteilen
Produktion von Kunstoffspritzgussteilen in Porz-Wahn/Spich
Produktion von Schaumstoffverpackungen
Produktion von Schaumstoffverpackungen in Köln-Mülheim
Lagertätigkeit und Kabelsatzmanufaktur
Lagertätigkeit und Kabelsatzmanufaktur in Köln-Ehrenfeld/Müngersdorf
Bürotätigkeit in der Mikroverfilmung und Dokumentenverwaltung
Bürotätigkeit in der Mikroverfilmung und Dokumentenverwaltung im Amtsgericht Köln
Warum brauchen wir betriebsintegrierte Arbeitsplätze?
- Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde 2009 in Deutschland ratifiziert
- Ziel ist es, Menschen mit Beeinträchtigung den „vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten“ zu ermöglichen
- Der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt soll stärker gefördert werden
- Menschen mit Beeinträchtigung können ihre Fähigkeiten und Kompetenzen unter den Rahmenbedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes in der Praxis anwenden und erproben

Einsatzbereiche? Und ob!
- Mitarbeit in den Bereichen Dienstleistung, Verwaltung, Grafik- und Webdesign
- Mitarbeit in den Bereichen Montage, Verpackung, Lager und Versand
- Mitarbeit im hauswirtschaftlichen Bereich
- Mitarbeit bei handwerklichen Tätigkeiten
- Mitarbeit in der Näherei
- Pflege von Außen- und Grünanlagen
Dabei unterstützen und begleiten wir Sie:
- Mitarbeitendensuche nach Ihrem individuellen Bedarf
- Vorbereitung von Mitarbeitenden durch ein unverbindliches Praktikum in Ihrem Unternehmen
- Flexible Vertragsgestaltung
- Intensive Unterstützung und Begleitung vor Ort mit festen Ansprechpartner*innen
- Informationen und Beratung bei Fragen durch Fachpersonal
- Qualifizierung des Mitarbeitenden durch Schulungen


Ihre Motivation, Menschen mit Beeinträchtigung einzustellen:
- Übernahme von Verantwortung durch berufliche Teilhabe
- Förderung von Diversität am Arbeitsplatz
- Einbindung in bestehende Belegschaft sorgt für Bereicherung der Unternehmenskultur
- Stärkung von Teamgeist und sozialem Miteinander
- Neudenken von Stellenprofilen, z. B. durch Nischenbereiche
- Entlastung des Fachpersonals
- Kontakt zu ausbildungswilligen Menschen
- Passgenaue Auswahl der Bewerber*innen
- Hohe Motivation und Identifikation der Beschäftigten mit dem Unternehmen
- Vorbildfunktion für andere Unternehmen, z. B. durch Würdigung des sozialen Engagements
Finanzielle Vorteile und Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber*innen:
Agentur für Arbeit, Jobcenter und Rehabilitationsmaßnahmen
- Probebeschäftigung (Personalkosten für bis zu 3 Monaten)
- Einstiegsqualifizierung vor der Ausbildung
- Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes
- Eingliederungszuschüsse (Lohnkosten bis zu 70%)
- Investitionszuschüsse für Büroeinrichtung, Maschinen, Schulungen
- Zuständig: Agentur für Arbeit und Rehabilitationsträger wie Krankenkasse und Unfallkasse
Kosten & Ersparnis eines betriebsintegriertem Außenarbeitsplatzes
- Individuelle Vertragsgestaltung
- Verringerter Mehrwertsteuersatz von 7%
- Betrag ist von der Ausgleichsabgabe absetzbar
- Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen möglich
(bei anerkanntem Grad der Behinderung)
Wer hilft dabei, die passende Fördermöglichkeit zu finden?
- Inklusionsberater*innen der Kammern
- Rehabilitationsträger wie Agentur für Arbeit
- Rentenversicherung und Berufsgenossenschaften
- IFD (Integrationsfachdienst)
- Rehadat
Fördermöglichkeiten des Integrationsamtes:
-
Budget für Arbeit und Ausbildung (Arbeitsassistenz, die von den Beschäftigten selbst beantragt werden kann)

Teilhabe durch Kooperation fördern
Darum lohnt sich eine Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis für Sie:
Ausbildungs- und Übernahmeprämien
Landschaftsverband Rheinland bezahlt ca. 50-75% des Arbeitnehmer-Bruttolohns
Jobcoaching
Betriebliches Jobcoaching kann finanziert werden
JobCenter zahlt
Zuschüsse und Eingliederungshilfen des JobCenters und der Agentur für Arbeit
Versicherung
Befreiung von der
Arbeitslosenversicherung
Rückkehrrecht
Unbegrenztes Rückkehrrecht in die Werkstatt
Anerkennung Behinderungsgrad
Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen möglich
Integrationsfachdienst
Begleitung durch den Integrationsfachdienst
Ihre Ansprechpartner

JobXperten
Rolshover Straße 7-9
51105 Köln
Jobcoach
Tobias Holtmeier
M 0160 9661 5817
t.holtmeier@alexianer.de

JobXperten
Rolshover Straße 7-9
51105 Köln
Jobcoach
Theresa Ermann
M 0175 9385 380
t.ermann@alexianer.de

JobXperten
Rolshover Straße 7-9
51105 Köln
Sozialer Dienst
Johannes Mönch
M 0151 72101 536
j.moench@alexianer.de

JobXperten
Rolshover Straße 7-9
51105 Köln
Jobcoach
Hannah Pagel
M 0175 9385 380
h.pagel@alexianer.de

JobXperten
Rolshover Straße 7-9
51105 Köln
Jobcoach
Annabel Blum
M 0151 18105 049
a.blum@alexianer.de

JobXperten
Rolshover Straße 7-9
51105 Köln
Leitung Inklusion und Vermittlung
Rebecca Ricken
M 0151 57839 784
r.ricken@gwk-koeln.de