Ihre Chance bei uns
Unser Arbeits- und Bildungsangebot bietet Ihnen eine Vielzahl unterschiedlicher Beschäftigungsfelder und Aufgabengebiete. Lernen Sie uns kennen und verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Möglichkeiten.
Unser Arbeits- und Bildungsangebot: Brücke zum ersten Arbeitsmarkt
Als Brücke zum ersten Arbeitsmarkt bieten wir Ihnen ein vielseitiges Arbeits- und Bildungsangebot sowie die Möglichkeit, sich in über 15 verschiedenen Branchen auszuprobieren: von Dienstleistung über Industrie bis Handwerk. Neben unseren flexiblen Voll- und Teilzeitstellen bieten wir zahlreiche Kreativitäts-, Qualifizierungs- und Sportaktivitäten und stellen je nach Fähigkeiten und Fertigkeiten Beschäftigungsmöglichkeiten in unseren Inklusionsbetrieben oder auf betriebsintegrierten Arbeitsplätzen zur Verfügung. Abgerundet wird unser Arbeits- und Bildungsangebot durch arbeitstherapeutische Maßnahmen sowie durch unsere Tagesstätte. Mit unserer Beratungsstelle Alexianer 360 Grad bieten wir ergänzend zu unserem Arbeits- und Bildungsangebot eine ganzheitliche und passgenaue Beratung rund um das Thema Arbeit.
In unseren Einrichtungen entscheiden wir grundsätzlich gemeinsam über Prozesse und Abläufe. Unsere Betriebs- und Werkstatträte sowie unsere Frauenbeauftragten unterstützen Sie als gewählte Interessenvertretungsorgane dabei, Ihre Rechte selbst wahrzunehmen.
Fragen und Antworten auf einen Blick
Kann ich ein Praktikum machen, bevor ich mich entscheide?
Wer finanziert meinen Werkstattplatz?
Wie hoch ist mein Lohn?
Sie bekommen während der Berufsbildungszeit ein Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung. Im Arbeitsbereich erhalten Sie einen Grundlohn und ein Arbeitsförderungsgeld zzgl. eines Steigerungsbetrages, der sich an Ihrer Arbeitszeit und Qualifizierung orientiert.
Bin ich über eine Werkstatt krankenversichert?
Natürlich. Wir als Ihr Arbeitgeber versichern Sie bei jeder gesetzlichen Krankenversicherung Ihres Vertrauens.
Bekomme ich eine Rente, wenn ich in der Werkstatt arbeite?
Ja. Wir zahlen vom ersten Tag Ihrer Anwesenheit monatlich für Sie in die Rentenversicherung ein. Spätestens nach 20 Jahren haben Sie einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erworben. Mit dem Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Alters erhalten Sie die Altersrente.
Darf ich bei der Werkstatt meiner Wahl arbeiten?
Ja, Sie dürfen frei wählen. Die UN-Konvention „Gleichberechtigte Teilhabe“ sichert Ihnen ein freies Wunsch-und Wahlrecht zu! Sie können entweder aus dem Angebot unserer Arbeitsgruppen in den Bereichen Dienstleistung, Handwerk und industrieller Fertigung wählen oder aber auf betriebsintegrierten Arbeitsplätzen in Inklusionsbetrieben oder anderen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig werden.