FAQ zur beruflichen Rehabilitation

Unsere FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Sie möchten mehr über die berufliche Rehabilitation bei den Alexianer Werkstätten erfahren? Informieren Sie sich in unseren FAQ über Ihre Möglichkeiten bei uns. Die Informationen aus den FAQ haben Sie neugierig gemacht? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Kann ich ein Praktikum machen, bevor ich mich entscheide?

Ja. Zur Entscheidungsfindung besteht die Möglichkeit einer zweiwöchigen Hospitation in einer unserer vielen Werkstätten und Abteilungen. Falls Sie sich daraufhin für eine berufliche Rehabilitation bei uns entscheiden, ist in der Regel eine Tagesstrukturierung in Form einer Arbeits- und Leistungserprobung bis zum Beginn der Maßnahme möglich.

Wer finanziert meinen Werkstattplatz?

Für die berufliche Bildungsmaßnahme übernimmt die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung (u. a. bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente) die Kosten. Wenn Sie fest mit einem Werkstattvertrag tätig werden, zahlt in der Regel der überörtliche Sozialhilfeträger (z. B. der Landschaftsverband Westfalen-Lippe).

Wie hoch ist mein Lohn?

Sie bekommen während der Berufsbildungszeit ein Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung. Im Arbeitsbereich erhalten Sie einen Grundlohn und ein Arbeitsförderungsgeld zzgl. eines Steigerungsbetrages, der sich an Ihrer Arbeitszeit und Qualifizierung orientiert.

Bin ich über eine Werkstatt krankenversichert?

Natürlich. Wir als Ihr Arbeitgeber versichern Sie bei jeder gesetzlichen Krankenversicherung Ihres Vertrauens.

Bekomme ich eine Rente, wenn ich in der Werkstatt arbeite?

Ja. Wir zahlen vom ersten Tag Ihrer Anwesenheit monatlich für Sie in die Rentenversicherung ein. Spätestens nach 20 Jahren haben Sie einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erworben. Mit dem Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Alters erhalten Sie die Altersrente.

Darf ich bei der Werkstatt meiner Wahl arbeiten?

Ja, Sie dürfen frei wählen. Die UN-Konvention „Gleichberechtigte Teilhabe“ sichert Ihnen ein freies Wunsch-und Wahlrecht zu! Sie können entweder aus dem Angebot unserer Arbeitsgruppen in den Bereichen Dienstleistung, Handwerk und industrieller Fertigung wählen oder aber auf betriebsintegrierten Arbeitsplätzen, in Inklusionsbetrieben oder anderen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig werden.

Wie viele Stunden pro Tag muss ich arbeiten?

In der Regel arbeiten Sie montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 14.15 Uhr. Sollten Sie aus gesundheitlichen oder anderen persönlichen Gründen eine geringere Arbeitszeit wünschen, können wir gemeinsam eine für Sie angemessene Stundenzahl vereinbaren.

Wie komme ich zur Arbeit?

Sie erhalten von uns ein Jahresticket für den öffentlichen Personennahverkehr oder können in einer unserer Fahrlinien mitfahren. Wenn Sie auf einen Einzeltransport angewiesen sind, stellen wir Ihnen einen Fahrdienst.

Wohin gehe ich, wenn ich Probleme habe?

In jeder Arbeitsgruppe sind für Sie Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung zuständig, die Ihre ersten Ansprechpartner*innen vor Ort bei Problemen und Fragen sind. Bei weitergehenden Fragen steht Ihnen der Soziale Dienst beratend zur Seite.

Gibt es Ausgleichsangebote?

Als Beschäftigte*r unserer Werkstatt können Sie wöchentlich bis zu zwei arbeitsbegleitende Angebote wahrnehmen. Wir bieten Ihnen sowohl persönlichkeitsfördernde Kreativ- und Ausgleichsangebote als auch wissensvermittelnde Qualifizierungsangebote.

Wie viel Urlaub habe ich?

Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage im Jahr. Sollten Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sein, haben Sie Anspruch auf fünf zusätzliche Tage Urlaub.

Wie sieht die sozialpädagogische Betreuung aus?

Der Soziale Dienst unterstützt Sie u. a. aktiv bei der persönlichen Weiterentwicklung, Krisenintervention bei Konflikten und Alltaghilfen sowie bei der Entwicklung, Begleitung und Durchführung individueller Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen.

Ist die Barrierefreiheit gewährleistet?

Barrierefreier Zugang bedeutet bei uns, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Gebäuden bzw. Räumen und Informationen zu ermöglichen. Das umfasst auch die „barrierefreie Informationstechnik“ durch angepasste Informationsmaterialien. Seminare, Kurse und Module werden in sprachlich angemessener Form aufbereitet und dargeboten.

Wann kann ich starten?

Wir ermöglichen zeitlich flexible Eintritte in das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich oder andere Bereiche der beruflichen Bildung. In der Regel erfolgt eine Aufnahme zum 01. oder zum 15. eines Monats nach Eingang des Eingliederungsvorschlags zur Bewilligung der Maßnahme durch den Leistungsträger.

Wie sieht die Eingliederungsplanung aus?

In den Alexianer Werkstätten werden HAMET2 und HAMTe als fachlich fundierte Diagnostikverfahren angewandt. Die Ergebnisse der Diagnostik fließen in eine qualifizierte Kompetenzanalyse ein, die der Feststellung des individuellen Leistungspotenzials dient. Auf dieser Grundlage wird ein Eingliederungsziel benannt und ein individueller Bildungsplan erstellt, mit dessen Hilfe Ergebnisse, Meilensteine und Entwicklungsmöglichkeiten regelmäßig analysiert, dokumentiert und aktualisiert werden.

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