Willkommen zu unserem
Qualitätsmanagement
Standort: Standortübergreifend
Schwerpunkt: Qualitätsmanagementsystem
nach den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015
Außerdem: Rehabilitation, Produktion,
Arbeitsschutz und Umwelt
Qualitätsmanagement
Das Qualitätsmanagement der Alexianer Werkstätten
Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) sehen sich seit Jahren mit steigenden Qualitätsanforderungen konfrontiert. Industrielle Auftraggeber fordern ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem von den Zulieferern. Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz werden die Wahlmöglichkeiten für die Leistungsberechtigten, durch Öffnung des Marktes für andere Anbieter, erweitert. Damit stehen die WfbM deutlich stärker im Wettbewerb.
Die Arbeitswelt befindet sich in einem Wandel, gekennzeichnet durch die Digitalisierung und Automatisierung von Arbeits- und Produktionsprozessen sowie durch Globalisierung und Vernetzung innerhalb der Arbeitswelt. Eine fluide Organisation und eine hohe Anpassungsfähigkeit an die Erfordernisse des Marktes verdeutlichen das Potential der Werkstätten und unterstützen den sozial-rehabilitativen Auftrag.
Die Alexianer Werkstätten GmbH mit ihren Standorten Münster und Köln hat ein prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem nach den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 eingerichtet, das regelmäßig überwacht, bewertet und weiterentwickelt wird. Unser integriertes Managementsystem umfasst die Bereiche Rehabilitation, Produktion, Arbeitsschutz und Umwelt.
Das vorrangige Ziel unserer Bemühungen ist dabei, allen Anspruchsgruppen gerecht zu werden. Im Kontext einer lernenden Organisation versuchen wir uns kontinuierlich zu verbessern und dabei unsere Prozesse, Ergebnisse und unsere Organisation zu optimieren. Eine transparente und wertschätzende Unternehmenskommunikation ist der Garant für ein erfolgreiches Qualitätsmanagement, dessen Anforderungen wir hinsichtlich ihrer Wirksamkeit mittels interner und externer Audits fortwährend überprüfen.
Unsere WfbM ist eine Rehabilitationseinrichtung im Sinne des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX) und hat den Auftrag, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben zu lassen. Die Zielgruppe und ihr Anspruch auf Bildung, Förderung und Teilhabe steht im Fokus aller unserer unternehmerischen Aktivitäten. Die Leistungsfähigkeit dieser Menschen zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen, erfolgt nach den Vorgaben zur Qualitätssicherung der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).
Hierfür steht das Qualitätsmanagementsystem der Alexianer Werkstätten GmbH.
Bio-Zertifizierung
An unseren Standorten in Amelsbüren (AlexHandWerk inkl. Klostergärtnerei) und in Dülmen (AlexTagWerk) werden Bio-Produkte produziert bzw. verarbeitet.
Kontrollstelle ist DE-ÖKO 039.
Qualitätsmanagement
Alexianer Werkstätten GmbH
Alexianerweg 49
48163 Münster
Ansprechpartnerin
Karin Jasper
Tel: 02501 96625242
K.Jasper@alexianer.de
Zum Video mit Pascal Schunicht auf instagram:
https://www.instagram.com/alexianerwerkstaetten_muenster/
Zum Video mit Marie-Louise Buschheuer auf instagram:
https://www.instagram.com/alexianerwerkstaetten_koeln/
Wir brauchen eine Weiterentwicklung der Beruflichen Bildung:
Für uns sind Arbeit und Rehabilitation untrennbar miteinander verbunden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant eine Ausgliederung der Beruflichen Bildung. Das darf aber nicht zu einem Qualitätsverlust oder dem Verlust der Arbeitsvielfalt führen.
Wir wollen keinen Wettbewerb bei der Beruflichen Bildung. Sollte die Berufliche Bildung ausgegliedert werden, dürfen die Anbieter sich nicht gegenseitig unterbieten. Es gilt: Qualität vor Quantität!
Nur so können folgende Faktoren sichergestellt werden: Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung, eine personenzentrierte Leistungserbringung und eine hohe Qualität der Leistungen der beruflichen Bildung.
Wir brauchen bundesweit anerkannte Zertifizierungen:
Die Bildungsleistung soll inhaltlich und strukturell am Arbeitsmarkt ausgerichtet sein. Dabei brauchen wir sowohl betriebliche als auch schulische Elemente.
Wir fordern ein mindestens dreijähriges Anrecht auf berufliche Qualifizierung und Bildung, mit der Möglichkeit einer individuellen Verlängerung und individuellen Anpassung.
Wir dürfen Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf dabei nicht vergessen. Für sie muss es ebenfalls geeignete Bildungsangebote und Strukturen geben.
Wir fordern, dass die berufliche Bildung endlich im Berufsbildungsgesetz anerkannt wird.
Wir brauchen endlich Teilqualifizierungen und Berufsausbildungen mit bundesweit anerkannten Zertifikaten.
Übergang aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt:
Wir wollen uns keine Sorgen mehr machen, dass unsere Rentenansprüche wegfallen, wenn wir auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln - wie es jetzt der Fall ist. Wir fordern daher eine dauerhafte Höherversicherung bei den Rentenansprüchen im Budget für Arbeit, auch in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Im Budget für Arbeit sollten künftig auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Die Budgetnehmer hätten damit Anspruch auf alle Leistungen der Bundesagentur für Arbeit für Versicherte. Wir brauchen aber auch weiterhin ein Rückkehr-Recht in die Werkstatt.
Wir wünschen uns ein strukturell verankertes Inklusions- und Übergangsmanagement. Wir brauchen ausreichend Fachkräfte und eine ausreichende Finanzierung.
Wir müssen wegkommen von diesem Bürokratiechaos! Die bürokratische Hürden bei der Antragsstellung sind derzeit viel zu hoch.
Alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen Nachteilsausgleiche zur Mobilität beinhalten. Das bedeutet: Die Mobilität von Menschen mit Behinderung muss gefördert werden.
Inklusionsbetriebe: Ausgliedern aus WfbM?
Das BMAS schlägt eine „Umwandlung“ von wirtschaftlich erfolgreichen Arbeitsbereichen der Werkstatt in Inklusionsbetriebe vor. Das ist allerdings nicht ohne Weiteres umsetzbar. Damit Inklusionsbetriebe wirtschaftlich tätig sein können, müssten diese nämlich deutlich mehr gefördert werden. Und wenn man schon ausgliedert, dann auf keinen Fall pauschal, sondern personenzentriert und bezogen auf klar definierte wirtschaftliche Bereiche.
Wir müssen sicherstellen, dass weiterhin alle Werkstattbeschäftigten Zugang zu wertschöpfender Arbeit erhalten. Rehabilitation und Arbeit sind untrennbar miteinander verknüpft. Wir dürfen nicht vergessen: Rehabilitation durch Arbeit ist nur mit wirtschaftlicher Tätigkeit und somit marktorientierten Arbeitsaufträgen möglich. Wir brauchen auch weiterhin arbeitsmarktnahe, vielfältige Arbeitsplätze in Produktion und Dienstleistung für die Teilhabe am Arbeitsleben. Denn das bildet die Grundlage für Übergänge auf den allg. Arbeitsmarkt.
Die Strukturen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt müssen inklusiver werden.
Wir fordern eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe, damit sich Unternehmen nicht mehr „freikaufen“ können, anstatt Menschen mit Beeinträchtigung einzustellen.
Es gibt viel zu wenig Inklusionsassistenzen, sogenannte Job-Coaches, für die auch eine ausreichende Finanzierung notwendig ist. Selbst nach dem Übergang auf den allg. Arbeitsmarkt müssen diese weiterhin eng angebunden sein, um Menschen mit Behinderung und Unternehmen kontinuierliche begleiten zu können.
Leistungen und Angebote, wie das Budget für Arbeit, müssen besser zugänglich gemacht werden. Die bürokratischen Hürden sind viel zu hoch und definitiv nicht inklusiv!
Wir wünschen uns Leistungen „aus einer Hand“, da die derzeitigen Rahmenbedingungen viel zu kompliziert sind.
Unternehmen müssen mehr Nischentätigkeiten identifizieren, um mehr Menschen mit Behinderung eine Möglichkeit zu geben.
Werkstattgeld: Transparent und angemessen
Wir brauchen ein mindestens existenzsicherndes Einkommen für alle Werkstattbeschäftigten – auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.
Gleichzeitigen müssen die bestehenden Nachteilsausgleiche der Menschen mit Behinderungen erhalten bleiben.
Der Abschlussbericht der Studie zeigt deutlich, dass niemand mehr auf die Grundsicherung angewiesen sein sollte. Die neuen Vorschläge des BMAS widersprechen an dieser Stelle ganz klar dem Studienvorhaben und den Wünschen der Beschäftigten.
Die Schutzrechte bzw. die Arbeitnehmerrechte müssen genauer beschrieben und rechtssicher definiert werden.
Eine bundesweit einheitliche Rahmenentgeltordnung ist ohnehin längst überfällig.
Der jüngste Vorschlag des BMAS ändert nichts an der Reformbedürftigkeit des Entgeltsystems in Werkstätten.
Teilhabe von Menschen mit komplexen Behinderungen
Das Wunsch- und Wahlrecht muss selbstverständlich auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf gelten, also für Menschen mit komplexen Behinderungen. Auch sie haben ein Recht auf berufliche Bildung und Arbeit.
Die Berufliche Bildung ist für alle Menschen der Schlüssel zur Arbeit und beruflicher sowie persönlicher Entwicklung. Jeder Mensch muss zukünftig als bildungsfähig gelten.
Dabei darf es keine Rolle spielen, dass Menschen vermeintlich kein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen.
Zum Video von Alexandra Lupuljev:
https://www.instagram.com/alexianerwerkstaetten_muenster
Stellungnahmen und aktuelle Forderungen:
Die Werkstatträte Deutschland e.V. (WRD) setzen sich für nachhaltige Verbesserungen in Werkstätten ein. Sie sind enttäuscht darüber, wie das BMAS die Studienergebnisse auslegt. Hier findet ihr die Forderungen der WRD.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Werkstätten für Menschen mit Behinderung (BAG WfbM) verfolgt das Ziel, bereits vor dem Gesetzgebungsverfahren inhaltlich Einfluss auf den politischen Prozess zu nehmen. Hier findet ihr die Position der BAG WfbM.