Ihre Chance bei uns

Unser Arbeits- und Bildungsangebot bietet Ihnen eine Vielzahl unterschiedlicher Beschäftigungsfelder und Aufgabengebiete. Lernen Sie uns kennen und verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Möglichkeiten.

Unser Arbeits- und Bildungsangebot: Brücke zum ersten Arbeitsmarkt

Als Brücke zum ersten Arbeitsmarkt bieten wir Ihnen ein vielseitiges Arbeits- und Bildungsangebot sowie die Möglichkeit, sich in über 15 verschiedenen Branchen auszuprobieren: von Dienstleistung über Industrie bis Handwerk. Neben unseren flexiblen Voll- und Teilzeitstellen bieten wir zahlreiche Kreativitäts-, Qualifizierungs- und Sportaktivitäten und stellen je nach Fähigkeiten und Fertigkeiten Beschäftigungsmöglichkeiten in unseren Inklusionsbetrieben oder auf betriebsintegrierten Arbeitsplätzen zur Verfügung. Abgerundet wird unser Arbeits- und Bildungsangebot durch arbeitstherapeutische Maßnahmen sowie durch unsere Tagesstätte. Mit unserer Beratungsstelle Alexianer 360 Grad bieten wir ergänzend zu unserem Arbeits- und Bildungsangebot eine ganzheitliche und passgenaue Beratung rund um das Thema Arbeit.

In unseren Einrichtungen entscheiden wir grundsätzlich gemeinsam über Prozesse und Abläufe. Unsere Betriebs- und Werkstatträte sowie unsere Frauenbeauftragten unterstützen Sie als gewählte Interessenvertretungsorgane dabei, Ihre Rechte selbst wahrzunehmen.

FAQ

Zum Video mit Pascal Schunicht auf instagram:
https://www.instagram.com/alexianerwerkstaetten_muenster/

Zum Video mit Marie-Louise Buschheuer auf instagram:
https://www.instagram.com/alexianerwerkstaetten_koeln/

Wir brauchen eine Weiterentwicklung der Beruflichen Bildung:

Für uns sind Arbeit und Rehabilitation untrennbar miteinander verbunden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant eine Ausgliederung der Beruflichen Bildung. Das darf aber nicht zu einem Qualitätsverlust oder dem Verlust der Arbeitsvielfalt führen.

Wir wollen keinen Wettbewerb bei der Beruflichen Bildung. Sollte die Berufliche Bildung ausgegliedert werden, dürfen die Anbieter sich nicht gegenseitig unterbieten. Es gilt: Qualität vor Quantität!

Nur so können folgende Faktoren sichergestellt werden: Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung, eine personenzentrierte Leistungserbringung und eine hohe Qualität der Leistungen der beruflichen Bildung.

Wir brauchen bundesweit anerkannte Zertifizierungen:

Die Bildungsleistung soll inhaltlich und strukturell am Arbeitsmarkt ausgerichtet sein. Dabei brauchen wir sowohl betriebliche als auch schulische Elemente.

Wir fordern ein mindestens dreijähriges Anrecht auf berufliche Qualifizierung und Bildung, mit der Möglichkeit einer individuellen Verlängerung und individuellen Anpassung.

Wir dürfen Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf dabei nicht vergessen. Für sie muss es ebenfalls geeignete Bildungsangebote und Strukturen geben.

Wir fordern, dass die berufliche Bildung endlich im Berufsbildungsgesetz anerkannt wird.

Wir brauchen endlich Teilqualifizierungen und Berufsausbildungen mit bundesweit anerkannten Zertifikaten.

 

Wir müssen wegkommen von diesem Bürokratiechaos. Die Hürden sind zu hoch für Menschen mit Behinderung.

Zum Video von Marie-Louise Buschheuer:
https://www.instagram.com/alexianerwerkstaetten_koeln

Übergang aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt:

Wir wollen uns keine Sorgen mehr machen, dass unsere Rentenansprüche wegfallen, wenn wir auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln - wie es jetzt der Fall ist. Wir fordern daher eine dauerhafte Höherversicherung bei den Rentenansprüchen im Budget für Arbeit, auch in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Im Budget für Arbeit sollten künftig auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Die Budgetnehmer hätten damit Anspruch auf alle Leistungen der Bundesagentur für Arbeit für Versicherte. Wir brauchen aber auch weiterhin ein Rückkehr-Recht in die Werkstatt.

Wir wünschen uns ein strukturell verankertes Inklusions- und Übergangsmanagement. Wir brauchen ausreichend Fachkräfte und eine ausreichende Finanzierung.

Wir müssen wegkommen von diesem Bürokratiechaos! Die bürokratische Hürden bei der Antragsstellung sind derzeit viel zu hoch.

Alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen Nachteilsausgleiche zur Mobilität beinhalten. Das bedeutet: Die Mobilität von Menschen mit Behinderung muss gefördert werden.

Inklusionsbetriebe: Ausgliedern aus WfbM?

Das BMAS schlägt eine „Umwandlung“ von wirtschaftlich erfolgreichen Arbeitsbereichen der Werkstatt in Inklusionsbetriebe vor. Das ist allerdings nicht ohne Weiteres umsetzbar. Damit Inklusionsbetriebe wirtschaftlich tätig sein können, müssten diese nämlich deutlich mehr gefördert werden. Und wenn man schon ausgliedert, dann auf keinen Fall pauschal, sondern personenzentriert und bezogen auf klar definierte wirtschaftliche Bereiche.

Wir müssen sicherstellen, dass weiterhin alle Werkstattbeschäftigten Zugang zu wertschöpfender Arbeit erhalten. Rehabilitation und Arbeit sind untrennbar miteinander verknüpft. Wir dürfen nicht vergessen: Rehabilitation durch Arbeit ist nur mit wirtschaftlicher Tätigkeit und somit marktorientierten Arbeitsaufträgen möglich. Wir brauchen auch weiterhin arbeitsmarktnahe, vielfältige Arbeitsplätze in Produktion und Dienstleistung für die Teilhabe am Arbeitsleben. Denn das bildet die Grundlage für Übergänge auf den allg. Arbeitsmarkt.

Die Strukturen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt müssen inklusiver werden.

Wir fordern eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe, damit sich Unternehmen nicht mehr „freikaufen“ können, anstatt Menschen mit Beeinträchtigung einzustellen.

Es gibt viel zu wenig Inklusionsassistenzen, sogenannte Job-Coaches, für die auch eine ausreichende Finanzierung notwendig ist. Selbst nach dem Übergang auf den allg. Arbeitsmarkt müssen diese weiterhin eng angebunden sein, um Menschen mit Behinderung und Unternehmen kontinuierliche begleiten zu können.

Leistungen und Angebote, wie das Budget für Arbeit, müssen besser zugänglich gemacht werden. Die bürokratischen Hürden sind viel zu hoch und definitiv nicht inklusiv!

Wir wünschen uns Leistungen „aus einer Hand“, da die derzeitigen Rahmenbedingungen viel zu kompliziert sind.

Unternehmen müssen mehr Nischentätigkeiten identifizieren, um mehr Menschen mit Behinderung eine Möglichkeit zu geben.

Werkstattgeld: Transparent und angemessen

Wir brauchen ein mindestens existenzsicherndes Einkommen für alle Werkstattbeschäftigten – auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.

Gleichzeitigen müssen die bestehenden Nachteilsausgleiche der Menschen mit Behinderungen erhalten bleiben.

Der Abschlussbericht der Studie zeigt deutlich, dass niemand mehr auf die Grundsicherung angewiesen sein sollte. Die neuen Vorschläge des BMAS widersprechen an dieser Stelle ganz klar dem Studienvorhaben und den Wünschen der Beschäftigten.

Die Schutzrechte bzw. die Arbeitnehmerrechte müssen genauer beschrieben und rechtssicher definiert werden.

Eine bundesweit einheitliche Rahmenentgeltordnung ist ohnehin längst überfällig.

Der jüngste Vorschlag des BMAS ändert nichts an der Reformbedürftigkeit des Entgeltsystems in Werkstätten.

 

Teilhabe von Menschen mit komplexen Behinderungen

Das Wunsch- und Wahlrecht muss selbstverständlich auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf gelten, also für Menschen mit komplexen Behinderungen. Auch sie haben ein Recht auf berufliche Bildung und Arbeit.

Die Berufliche Bildung ist für alle Menschen der Schlüssel zur Arbeit und beruflicher sowie persönlicher Entwicklung. Jeder Mensch muss zukünftig als bildungsfähig gelten.

Dabei darf es keine Rolle spielen, dass Menschen vermeintlich kein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen.

 

Stellungnahmen und aktuelle Forderungen:

Die Werkstatträte Deutschland e.V. (WRD) setzen sich für nachhaltige Verbesserungen in Werkstätten ein. Sie sind enttäuscht darüber, wie das BMAS die Studienergebnisse auslegt. Hier findet ihr die Forderungen der WRD.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Werkstätten für Menschen mit Behinderung (BAG WfbM) verfolgt das Ziel, bereits vor dem Gesetzgebungsverfahren inhaltlich Einfluss auf den politischen Prozess zu nehmen. Hier findet ihr die Position der BAG WfbM.

Fragen und Antworten auf einen Blick

Kann ich ein Praktikum machen, bevor ich mich entscheide?
Ja. Zur Entscheidungsfindung besteht die Möglichkeit einer zweiwöchigen Hospitation in einer unserer vielen Werkstätten und Abteilungen. Falls Sie sich daraufhin für die Beantragung einer beruflichen Rehabilitation bei uns entscheiden, ist in der Regel eine Tagesstrukturierung in Form einer Arbeits- und Leistungserprobung bis zum Beginn der Maßnahme möglich.
Wer finanziert meinen Werkstattplatz?
Für die berufliche Bildungsmaßnahme übernimmt die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung (u. a. bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente) die Kosten. Wenn Sie fest mit einem Werkstattvertrag tätig werden, zahlt in der Regel der überörtliche Sozialhilfeträger (z. B. der Landschaftsverband Rheinland).
Wie hoch ist mein Lohn?

Sie bekommen während der Berufsbildungszeit ein Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung. Im Arbeitsbereich erhalten Sie einen Grundlohn und ein Arbeitsförderungsgeld zzgl. eines Steigerungsbetrages, der sich an Ihrer Arbeitszeit und Qualifizierung orientiert.

Bin ich über eine Werkstatt krankenversichert?

Natürlich. Wir als Ihr Arbeitgeber versichern Sie bei jeder gesetzlichen Krankenversicherung Ihres Vertrauens.

Bekomme ich eine Rente, wenn ich in der Werkstatt arbeite?

Ja. Wir zahlen vom ersten Tag Ihrer Anwesenheit monatlich für Sie in die Rentenversicherung ein. Spätestens nach 20 Jahren haben Sie einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erworben. Mit dem Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Alters erhalten Sie die Altersrente.

Darf ich bei der Werkstatt meiner Wahl arbeiten?

Ja, Sie dürfen frei wählen. Die UN-Konvention „Gleichberechtigte Teilhabe“ sichert Ihnen ein freies Wunsch-und Wahlrecht zu! Sie können entweder aus dem Angebot unserer Arbeitsgruppen in den Bereichen Dienstleistung, Handwerk und industrieller Fertigung wählen oder aber auf betriebsintegrierten Arbeitsplätzen in Inklusionsbetrieben oder anderen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig werden.

Wie viele Stunden pro Tag muss ich arbeiten?
In der Regel arbeiten Sie montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 14.30 Uhr. Sollten Sie aus gesundheitlichen oder anderen persönlichen Gründen eine geringere Arbeitszeit wünschen, können wir gemeinsam eine für Sie angemessene Stundenzahl vereinbaren.
Wie komme ich zur Arbeit?
Sie erhalten von uns ein Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr. In begründeten Fällen kann ein Fahrdienst für Sie eingerichtet werden oder Sie erhalten die Fahrtkosten für die Fahrt mit dem eigenen PKW erstattet.
Wohin gehe ich, wenn ich Probleme habe?
In jeder Arbeitsgruppe sind für Sie Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung zuständig, die Ihre ersten Ansprechpartner vor Ort bei Problemen und Fragen sind. Bei weitergehenden Fragen steht Ihnen der Soziale Dienst beratend zur Seite.
Sie haben weitere Fragen?
Gerne beraten unsere Kolleg*innen vom Sozialen Dienst Sie in einem persönlichen Informationsgespräch vor Ort. Sprechen Sie uns gerne an.
FAQ

Wir.
Die Möglichmacher*innen

Foto eines lachenden Mannes der beide Fäuste in die Luft hält, stehend vor einer Mauer

Vielseitig und inklusiv

Wir stärken das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit psychischer Erkrankung, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung, erworbenen neurologischen Erkrankungen und Diagnosen aus dem Autismus-Spektrum. Wir sind Unterstützer*innen und Berater*innen. Gemeinsam schaffen wir sozialen Mehrwert, da wir Menschen genau da abholen, wo sie sich gerade befinden.

Wir.
Die Sichtbarmacher*innen

Nahaufnahme eines Auges

Menschlich und fair

Ob Handwerk, Kunst oder Design: Die Sprache der Inklusion ist vielfältig – so wie wir. Wir sind Dienstleister*innen, Handwerkskünstler*innen, Produktionsprofis und Designschmiede zugleich – und wir haben einen grünen Daumen. Kurzum: Wir verstehen unser Handwerk und die Menschen dahinter, denn die sind der Kern unserer Arbeit.

Wir.
Die Selbermacher*innen

Bild von zwei Füßen, bekleidet mit Chucks aus der Vogelperspektive

Nachhaltig und sozial

Unsere Dienstleistungen sind hochwertig und einzigartig. Uns geht es nicht darum zu zeigen, dass wir Produkte herstellen oder Dienstleistungen erbringen. Wir wollen zeigen, wie sie zustande kommen und welche Qualität, Hingabe und Leidenschaft dahintersteckt. Wir wollen gehört und gesehen werden.

Wir.
Stark im Verbund

Lachende Dame im Büro schaut seitlich nach links

Gemeinsam auf Augenhöhe

Was uns außerdem stark macht? Unser starkes und kontinuierlich wachsendes Netzwerk! Gemeinsam mit der Gemeinnützigen Werkstätten Köln GmbH gehören wir zum Verbund der Alexianer. Unsere Mission: Menschen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit begleiten, ihre Fähigkeiten stärken und fördern.

Münster

Alexianer Werkstätten GmbH

Alexianerweg 49
48163 Münster
Ihr Weg zu uns
02501 966 25222
02501 966 25229
info@alexianer-werkstaetten.de

 

Gärtnerei sinnesgrün

Alexianerweg 49
48163 Münster
Tel. 02501 966 25215
klostergaertnerei-ms@alexianer.de

Öffnungszeiten:
montags bis freitags von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Betriebsferien vom 21.12.2023 bis
einschließlich 15.01.2024!

Köln

Alexianer Werkstätten GmbH

Gremberghovener Straße 32
51149 Köln
Ihr Weg zu uns
02203 3691-12620
02203 3691-12608
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Träger
Alexianer Ordensgemeinschaft der Alexianerbrüder

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